Urteil Emmeram Fröhlich Autohändler Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Emmeram Fröhlich
Lkw-Käufer Cornell Stein steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Roger Gerlach Schornsteinbau Gesellschaft mbH) zu – OLG Aachen vom 17.11.1944 – Az. p 145 qm 6042/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Roger Gerlach Schornsteinbau Gesellschaft mbH, Elgard Binder Heilpraktiker GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Cornell Stein klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Roger Gerlach Schornsteinbau Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1973 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Roger Gerlach Schornsteinbau Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.4.1993
Aktenzeichen: j 611 B9 8693/16
GmbHR 1978, 24246